Organisation Leitung und Zentralbereich

Leitung und Zentralbereich

Universitätsarchiv

Das Archiv der Universität Bern übernimmt archivwürdige Unterlagen aller universitären Stellen und bereitet sie zur dauerhaften Archivierung im Staatsarchiv des Kantons Bern vor. Es berät ausserdem die Stellen der Universität bei der Verwaltung ihrer Unterlagen sowie die Forschenden bei der Suche nach Archivmaterial zur Geschichte der Universität.

Rechtsgrundlagen

Seit 2010 ist das neue bernische Gesetz über die Archivierung vom 31.3.2009 in Kraft. Das Gesetz verlangt von der Universität Bern, dass sie ihre Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigt, via Universitätsarchiv dem Staatsarchiv des Kantons Bern zur Übernahme und dauernden Archivierung anbietet.

Als archivwürdig beurteilte Unterlagen sind über das Universitätsarchiv dem Staatsarchiv abzuliefern.  Dort können sie durch die abliefernden Stellen im Rahmen der Benutzungsordnung weiterhin konsultiert werden. Dritte können die Unterlagen nur im Rahmen der Bestimmungen des Archivierungsgesetzes, des Datenschutzgesetzes und des Informationsgesetzes des Kantons einsehen. Gestützt auf das Archivierungsgesetz hat der Senat der Universität Bern das Reglement über die Archivierung vom 17.4.2012 erlassen.

Im Rahmen der Umsetzung dieser Rechtsgrundlagen erarbeitet das Universitätsarchiv zusammen mit der Archivkommission der Universität und dem Staatsarchiv des Kantons Bern verschiedene Hilfsmittel, unter anderem eine Aufbewahrungsplanung für die wichtigsten Unterlagen universitärer Stellen.

Die Aufgabe der Archivkommission ist gemäss “Geschäftsordnung der Archivkommission der Universität Bern” die Beratung und Unterstützung der Universitätsleitung im Archivwesen der Universität.